"New opinions are always suspected, and usually opposed, without any other reason but because they are not already common." John Locke
Präimplantationsdiagnostik
Abtreibungsbefürwortende Embryonenschützer
Zeitraum der Menschwerdung
Blockade der medizinischen Biotechnologie
Bei der künstlichen Befruchtung in der Petrischale (In-Vitro-Fertilisation) wäre es möglich, die befruchtete Eizelle vor ihrer Einsetzung in die Gebärmutter auf genetische Defekte zu untersuchen. In Deutschland ist dieses diagnostische Verfahren verboten, obwohl die Präimplantationsdiagnostik (PID) für viele Träger von Erbkrankheiten die einzige Möglichkeit darstellt, fatale Fehler in den Genen ihres Nachwuchses auszuschließen.
Die politische Klasse verhängt das Verbot der PID, auch wenn dies bedeutet, daß die Träger von Erbkrankheiten zwangsweise im Unklaren gehalten werden, ob sie ihre Krankheit weitervererben. Das führt zu der paradoxen Situation, daß ein Embryo im 8-Zellen-Stadium gesetzlich geschützt wird, nicht aber das sich aus ihm ergebende menschliche Leben in einem späteren Entwicklungsstadium. Der Embryo ist ohne Diagnose in die Gebärmutter einzusetzen. Sobald er sich jedoch dort befindet, verliert er seinen schützenswerten Status und darf legal abgetrieben werden.
Die PID ist verboten, die Pränataldiagnostik des Fötus dagegen ist erlaubt. Ergibt letztere einen positiven Befund hinsichtlich einer geistigen oder körperlichen Behinderung, darf der Fötus auch nach der 13. Schwangerschaftswoche legal abgetrieben werden. Seine embryonale Vorstufe, ein 3 Tage alter Verband von 8 Zellen, ist hingegen nach deutschem Recht schützenswertes menschliches Leben. Wer einen Embryo in diesem Stadium, wenige Tage nach der Befruchtung der Eizelle und nur unter dem Mikroskop sichtbar, nicht in die Gebärmutte einsetzt, begeht Selektion und verstößt angeblich gegen die Menschenwürde. Wer einen Fötus tötet, der sich aus diesem Embryo gebildet hat, begeht nach Ansicht der politischen Klasse nicht Selektion und verstößt auch nicht gegen die Menschenwürde, sondern verhilft der schwangeren Frau zu ihrem Recht, frei zu entscheiden. Diese Politik entbehrt jeder Logik und zeigt, wie willkürlich Politiker ihre Entscheidungen treffen.
Abtreibungsbefürwortende Embryonenschützer
Nun kann man sicher unterschiedlicher Meinung sein, wann menschliches Leben beginnt. Nicht möglich hingegen ist ein gleichzeitiges Eintreten für Embryonenschutz und Abtreibung, wie es bei der politischen Linken geschieht. Wer den Fötus zur Abtreibung freigibt, kann nicht gleichzeitig seine Vorstufe, den Embryo, schützen, ohne in einen unauflösbaren Widerspruch zu geraten. Oder umgekehrt formuliert: wer glaubt, daß bereits der Embryo schützenswertes menschliches Leben darstellt, der kann logischerweise dem Fötus als nächster Entwicklungsstufe den Menschenstatus nicht vorenthalten.
Die herrschende Rechtslage, in der das Embryonenschutzgesetz eine Vorstufe des menschlichen Lebens schützt, der reformierte § 218 des Strafgesetzbuches aber die Tötung des sich daraus entwickelnden Menschens erlaubt, ist äußerst widersprüchlich. Hier werden Rechtsauffassungen vertreten, die sich gegenseitig ausschließen. Es gibt keine Rechtssystematik, sondern nur die Willkür der Politiker. Diese Politik trägt psychopathologische Züge.
Wann erreicht der sich nach der Zeugung entwickelnde Zellverband eine Qualität, in der man ihm den Status einer eigenen Rechtspersönlichkeit zuerkennen muß, die aus sich heraus schutzwürdig ist? Der Standpunkt, daß mit der Vereinigung von Eizelle und Samenfaden ein neuer Mensch entstanden sei, ist mit den physiologischen Tatsachen nicht vereinbar. Die biologischen Gegebenheiten legen eine andere Interpretation nahe. Durch die Befruchtung der Eizelle wird ein Zellteilungsprozeß in Gang gesetzt, in dessem ersten Stadium die sogenannten Stammzellen entstehen, die die Fähigkeit haben, zu allen verschiedenen Zelltypen des menschlichen Körpers heranzureifen.
Der embryonale Zellverband ist eine Vorstufe des Menschen. Je nach den Botenstoffen, die auf die Stammzellen einwirken, entwickeln sich diese zu einem beliebigen menschlichen Gewebe. Die embryonalen Zellen haben also ein unbeschränktes Entwicklungspotential, sie sind der Bauplan des Menschen, aber noch nicht dieser selbst.
In einem späteren Entwicklungsstadium verlieren die Zellen ihren allgemeinen Charakter, sie sind dann als Teil eines Organs auf eine bestimmte Aufgabe festgelegt. Der sich entwickelnde Zellverband wird umso menschenähnlicher, je spezialisierter seine Zellen werden. Mit der Vernetzung der einzelnen Zellen durch das zentrale Nervensystem findet der Prozeß der Menschwerdung in der 8. Schwangerschaftswoche seinen Abschluß. Eine eigene Rechtspersönlichkeit ist entstanden, die einen gesetzlichen Lebensschutz verlangt.
Blockade der medizinischen Biotechnologie
In Deutschland unterliegt die Biotechnologie so vielen Verboten, daß es ihr oft unmöglich ist, kranken Menschen dort zu helfen, wo es bereits möglich wäre. Die bei uns verhängten Forschungsverbote schaden nicht nur den Kranken, sondern auch der Wirtschaft, die im internationalen Wettbewerb immer mehr zurückfällt.
Der Kreuzzug gegen die modernen Lebenswissenschaften ist zutiefst irrational und kann nur als Ausdruck einer atavistischen Weltanschauung verstanden werden. Die Blockade der Politiker richtet sich gegen alle wichtigen Zweige der medizinischen Biotechnologie.