"Ein Privatmonopol ist kaum jemals vollständig und noch seltener von langer Lebensdauer oder in der Lage, die Möglichkeit einer Konkurrenz außer Acht zu lassen. Aber ein Staatsmonopol ist immer ein Monopol unter staatlichem Schutz - geschützt sowohl gegen mögliche Konkurrenten wie auch gegen unbequeme Kritik." Friedrich von Hayek
Der Bock als Gärtner
Der Ursprung der Antimonopolpolitik
Die Theorie des unvollkommenen Wettbewerbs
Die Antikartellpolitik
Staatsmonopole
Monopolschutz durch Patente
Die politische Klasse verspricht mit ihrer Antimonopolpolitik den Wettbewerb zu schützen. Diese Behauptung ist wenig glaubhaft, denn es sind gerade die Politiker, die immer wieder den Wettbewerb einschränken oder ganz aufheben:
In der Monopolfrage zeigt sich deutlich der Unterschied zwischen klassischem Liberalismus und Neoliberalismus, der im Kampf gegen Unternehmen mit hohem Marktanteil eine der Hauptaufgaben des Staates sieht. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard hat 1957 mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach Auffassung der Neoliberalen das "Grundgesetz der sozialen Marktwirtschaft" geschaffen. Wir wollen in den folgenden Abschnitten prüfen, welche Wirkungen diese Politik hat.
Der Ursprung der Antimonopolpolitik
Die erste Staat, der eine Antimonopolpolitik betrieb, waren die USA, wo mit dem Sherman Antitrust Act von 1890 alle Handelsbeschränkungen, die von marktbeherrschenden Unternehmen ausgehen, unter Strafe gestellt wurden. Da im Gesetz nicht geklärt war, was unter "Handelsbeschränkung" und "Marktbeherrschung" zu verstehen sei, mußten die Gerichte versuchen, diese Fragen zu klären. Der Oberste Gerichtshof der USA fand 1895 noch eine vernünftige Definition, als er bestimmte, daß eine Marktbeherrschung nicht aus einem hohen Marktanteil ableitbar sei, sondern daß ein strafwürdiges Verhalten nur dann vorliegt, wenn konkrete Maßnahmen zur Handelsbeschränkung nachweisbar sind. Unter dem Einfluß der Progressives, einer einflußreichen Gruppe sozialistischer Agitatoren, kam es zu einem Umschwung im politischen Meinungsklima. In 1904 änderte der Oberste Gerichtshof seine Rechtssprechung. Von nun an war schon die Größe eines Unternehmens ein Verbrechen.
Das erste prominente Opfer der Antimonopolpolitik war der in der Erdölindustrie tätige John D. Rockefeller, dessen Standard Oil Trust um 1890 circa 80% aller US-Ortschaften in sein Distributionsnetz einbezogen hatte. Trotz seiner Größe stand das Unternehmen unter großem Wettbewerbsdruck auf dem Weltmarkt, da die russischen Konkurrenten unter günstigeren Bedingungen produzierten. Unter diesen Voraussetzungen waren die Preise äußerst knapp kalkuliert. Bereits eine Preiserhöhung von 1Cent je Gallone hätte zum Verlust des ganzen Marktes geführt. Obwohl die Tatsachen für Rockefeller sprachen, wurde Standard Oil am 21. März 1892 zerschlagen. Siehe dazu unsere Seite über John D. Rockefeller.
Ein weiterer Tiefpunkt der Antitrustpolitik war die in 1904 erzwungene Auflösung der Holding von James J. Hill, der ohne staatliche Subventionen ein leistungsfähiges Eisenbahnnetz im Nordwesten der USA aufgebaut hatte. Seine Frachttarife lagen regelmäßig unter denen seiner Konkurrenten, und doch wurde er verurteilt, weil er einen hohen Marktanteil erreicht hatte. Zur Beurteilung des Falles muß man seine näheren Umstände kennen. Sie finden weiterführende Informationen auf unserer Seite über James J. Hill.
Wie läßt sich eine derartige Politik rechtfertigen, die Unternehmer verfolgt, nur weil sie auf dem Markt Erfolg hatten? Ein hoher Marktanteil ist Ausdruck einer überlegenen Leistung. In einer freien Wirtschaft stimmen die Kunden täglich an den Ladenkassen mit ihren Geldscheinen über die konkurrierenden Anbieter ab. Die Kunden bestimmen, wer wächst, stagniert oder untergeht. Die Antimonopolpolitik zerschlägt Unternehmen, die von den Bürgern groß gemacht wurden. Sie bestraft die Tüchtigen und nimmt den Nachfragern die leistungsfähigsten Anbieter. Dadurch behindert sie den wissenschaftlich-technischen Fortschritt und schadet den Verbrauchern.
Warum ein derartiger Amoklauf wider die wirtschaftliche Vernunft? Sein Motiv ist nicht der Verbraucherschutz, sondern der Machterhalt. Mit der Antimonopolpolitik zeigt die politische Klasse, wer Herr im Hause ist. Das Primat der Politik soll auch in der Wirtschaft durchgesetzt werden. Millionen von Kunden gelten weniger als einige hundert Politiker. Den großen Unternehmern wird unmißverständlich vor Augen geführt, wer die wahren Machthaber sind und wem man sich unterzuordnen hat. Überdies bedient diese Politik sehr gut die Neidkomplexe eines großen Teils der Bevölkerung. Der Ursprung der Antimonopolpolitik liegt in der Psychologie, nicht in der Ökonomie.
"Das Wichtigste, was man im Auge behalten muß, das oft durch das übliche Gerede über Monopole verdunkelt wird, ist, daß nicht das Monopol als solches, sondern nur die Verhinderung von Wettbewerb schädlich ist. Es ist sowenig dasselbe, daß wiederholt werden sollte, daß ein Monopol, das gänzlich auf überlegener Leistung beruht, durchaus begrüßenswert ist - selbst wenn ein derartiger Monopolist die Preise auf einem Niveau hält, auf dem er große Gewinne macht, und nur gerade niedrig genug, um es anderen unmöglich zu machen, mit ihm erfolgreich zu konkurrieren." Friedrich von Hayek
Die Theorie des unvollkommenen Wettbewerbs
Zur Zeit ihrer Entstehung am Ende des 19. Jahrhunderts stützte sich die Antimonopolpolitik bloß auf antikapitalistische Affekte. Doch bald erkannten die Politiker, daß der Appell an unternehmerfeindliche Ressentiments zwar mächtige politische Triebkräfte freisetzte, aber dem eigenen Handeln nicht die erwünschte Respektabilität bringen konnte. Man mußte eine theoretische Begründung für das finden, was man sowieso tun wollte.
Diese Aufgabe erfüllten zwei Werke, die 1933 veröffentlicht wurden: The Theory of Monopolistic Competition von Edward Chamberlin, und Economics of Imperfect Competition von Joan Robinson. Die beiden Ökonomen stellten nichts wirklich Neues fest. Sie verwiesen darauf, daß es im Markt mehrere Wettbewerbsgrade gibt, von reinem Wettbewerb bis zu reinem Monopol, und daß meistens der Wettbewerb unvollkommen sei, weil nur wenige Anbieter vorhanden sind. Das neoklassische Modell geht von einer sehr großen Anzahl von Anbietern und auch Nachfragern aus, die so zahlreich sind, daß sie sich untereinander nicht absprechen können. Von dieser abstrakten Vorstellung einer atomistischen Wirtschaftswelt, in der eine vollkommene Konkurrenz herrscht, weicht die Wirklichkeit erheblich ab. Das war den neoklassischen Ökonomen schon immer bekannt gewesen, aber sie hatten mit Recht darauf hingewiesen, daß ihre Abstraktion die tatsächlichen Entscheidungsvorgänge in der Volkswirtschaft zwar vereinfacht, aber im Kern richtig wiedergibt.
Die Anhänger der Chamberlin-Robinson Theorie bestreiten dies. Sie behaupten, daß die Laissez-faire Politik des klassischen Liberalismus falsch sei, denn sie könne nicht Wettbewerbsbedingungen im Kapitalismus garantieren. Die Regierung müsse eingreifen, um durch antimonopolistische Maßnahmen die wettbewerbsbeschränkenden Tendenzen der Unternehmer zu bekämpfen.
Einer der ersten Kritiker der neuen Theorie war Joseph Schumpeter, der darauf hinwies, daß die moderne Technik in vielen Bereichen den Großbetrieb erzwingt. Je größer die Produktionsanlage, desto geringer die Kosten je Stück (economies of scale). Die monopolistischen Unternehmen sind in ihrer Wachstumsphase hoch innovativ. Sie verkörpern in diesem Stadium die Spitze des technischen Fortschritts und gerade deshalb wachsen sie, weil sie ihren Kunden bessere Produkte zu niedrigeren Preisen liefern. Wer derartige Unternehmen zerschlägt oder sonstwie behindert, schadet der gesamten Volkswirtschaft, die an Wachstumsdynamik verliert.
Schumpeter stellte fest, daß in einem Markt, in dem nur wenige große Anbieter vorhanden sind, ein heftiger Wettbewerb ausgetragen wird, der in seiner produktivitätssteigernden Wirkung durchaus mit dem vergleichbar ist, was im Modell der vollkommenen Konkurrenz von einer Vielzahl kleiner Anbieter erwartet wird. Für Schumpeter ist Wettbewerb nicht ein Zustand in einem statischen Gleichgewicht, sondern ein Prozeß, der sich ständig erneuert.
"Es wäre unzureichend zu sagen, daß angesichts der Unmöglichkeit eines vollkommenen Wettbewerbs unter modernen industriellen Bedingungen die Großunternehmen als ein notwendiges Übel hinzunehmen sind ... Wir müssen anerkennen, daß sie zur mächtigsten Antriebskraft des Fortschritts und der langfristigen Erhöhung der Wirtschaftsleistung geworden sind ... Der vollkommene Wettbewerb ist nicht nur unmöglich, sondern von geringerem Wert, und er hat deshalb keinen Anspruch darauf, als das Modell der vollkommenen Effizienz angesehen zu werden. Es ist daher ein Fehler, die staatliche Regulierung der Wirtschaft auf dem Grundsatz aufzubauen, daß Großunternehmen dazu gebracht werden sollten, sich so zu verhalten, also ob sie in einer Situation vollständiger Konkurrenz arbeiten müßten." Joseph Schumpeter
Die empirische Wirtschaftsforschung (Vernon Smith, George Stigler, Harry Johnson) hat bis heute eine Fülle von Beweisen dafür erbracht, daß der Wettbewerb auch dann stark ist, wenn nur wenige Großunternehmen auf dem Markt präsent sind. Die Verbraucher haben in einer derartigen Situation keine Nachteile zu erleiden, sondern sie profitieren vom technologischen Wettlauf der Giganten. Ein Beispiel liefert der Markt für Mikroprozessoren, der von Intel und AMD beherrscht wird. Der technische Fortschritt vollzieht sich in diesem Bereich sehr schnell, und zwar nicht trotz, sondern wegen der Größe dieser Unternehmen, die in der Lage sind, die hohen Forschungs- und Produktionskosten zu tragen.
Die Wirtschaftpraxis hat gezeigt, daß private Monopole langfristig nicht überdurchschnittliche Gewinne haben. Häufig läßt sich beobachten, daß über lange Zeit dominante Unternehmen einen überdimensionierten Verwaltungsapparat aufbauen, sich bürokratisieren und zunehmend an Innovationskraft verlieren. Das macht sie im Wettbewerb verwundbar und gibt kleinen Firmen eine Chance zu wachsen und gegebenenfalls die Rolle der gefallenen Dinosaurier einzunehmen.
"Ich sehe eigentlich nur eine sehr geringe Notwendigkeit für eine spezielle Antikartellgesetzgebung und sehe eine große Gefahr darin, daß wir eine Anti-Großbetriebsmaßnahme erlassen. An sich ist Größe keine Gefahr, im Gegenteil: die Wiederkehr der Konkurrenz ist gerade durch den 'ungeheuren' Großbetrieb entstanden." Friedrich von Hayek
Die politische Klasse hat in ihrem Kampf gegen monopolistische Kapitalisten ein neues Betätigungsfeld gefunden: Vereinbarungen von rechtlich selbständigen Unternehmen über gemeinsame Aktivitäten. Jedes dieser ansonsten voneinander unabhängigen Unternehmen ist für sich genommen nicht groß genug, um selbst nach den paranoiden Maßstäben der Antimonopolisten eine Gefahr für den Wettbewerb darzustellen. Aber in ihrer Zusammenarbeit, die sich auf Forschung, Entwicklung, Einkauf, Verkauf, Werbung, Produktion und ähnliche Aufgabenbereiche mit Rationalisierungspotential beziehen kann, wird eine Bedrohung für den Verbraucher gesehen.
Diese Firmenbündnisse, die man in der Politik Kartelle (von italienisch cartello: kleines Schreiben, Vereinbarung) nennt, entstanden in Deutschland im Verlauf der Industrialisierung, um kleineren Unternehmen in kapitalintensiven Wirtschaftszweigen das Überleben zu sichern. Gemeinsam konnte man Aufgaben bewältigen, die das einzelne Unternehmen überfordert hätten. Mit der Reichsgründung in 1870 vergrößerten sich auch die Kartelle. Die Ökonomen der damaligen Zeit sahen darin kein Problem, das ein Eingreifen des Staates erforderlich gemacht hätte. Man betonte statt dessen die Vertragsfreiheit der Unternehmen, die nicht angetastet werden durfte.
In der Weimarer Republik wurde 1923 eine Kartellverordnung erlassen, die Kartelle verhindern sollte, aber die damaligen Regierungen förderten eher das Errichten von Kartellen, als daß sie es bekämpften. Einer der bedeutendsten Zusammenschlüsse war die I. G. Farben, die Chemikalien und Färbemittel herstellte. Insbesonders die Kohle-, Kali- und Stahlindustrie waren von Kartellen geprägt.
In 1947 lösten die drei westlichen Siegermächte in ihren Besatzungszonen viele Kartelle auf, weil sie zum militärisch-industriellen Komplex des deutschen Reiches gezählt wurden. Mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 27. Juli 1957 wurde ein Kartellrecht geschaffen, das Kartelle grundsätzlich untersagt, aber eine Vielzahl von Ausnahmen vom allgemeinen Kartellverbot zuläßt. So sind zum Beispiel Landwirtschaft, Banken und Versicherungen sowie die Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten von der Kartellkontrolle weitgehend befreit. Auch in der Stahlindustrie war die Anwendung des GWB politisch nicht erwünscht. Auf europäischer Ebene genehmigt die EU-Kommission Kartelle, wenn sie für ein besseres Warenangebot sorgen oder den wissenschaftlich-technischen Fortschritt fördern.
Durch die Kartellgesetzgebung mit ihren vielen Ausnahmen haben die Politiker alle Projekte ökonomischer Zusammenarbeit ihrer Willkür unterworfen. Kooperationswillige Unternehmen wissen nie genau, ob ihre Absprachen legal sind. Zwar legalisiert das für die Durchsetzung des Kartellverbots zuständige Bundeskartellamt pro Jahr circa 80 Kartelle. Aber viele Betriebe werden durch die Kartellaufsicht von einer sinnvollen Zusammenarbeit abgeschreckt. Eine große Anzahl von Vereinbarungen, die den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt fördern würden, unterbleiben, weil die Wirtschaft bei der gegebenen Rechtsunsicherheit befürchten muß, mit hohen Geldbußen bestraft zu werden.
Die von der politischen Klasse praktizierte Wettbewerbsaufsicht macht jedes größere Unternehmen angreifbar und vom ständigen Wohlwollen der Mächtigen abhängig. Ein Beispiel für die beliebige Interpretierbarkeit der vielen Verbote liefert die EU-Kommission, die Microsoft zu einer Strafe von nahezu 500 Millionen Euro verurteilte, weil das Unternehmen das Verbrechen begangen hatte, seinen Mediaplayer zusammen mit seinem Betriebssystem auszuliefern. Da jeder Windows-Nutzer mit drei Mausklicks einen alternativen Mediaplayer installieren kann, ist durch das Verhalten von Microsoft keine Schädigung der Verbraucher oder der Konkurrenten erkennbar. Aber das gegenwärtige Wettbewerbsrecht ist so allgemein gehalten, daß es für fast alles nutzbar ist. Die EU-Bürokraten möchten Microsoft zwingen, die Arbeitsweise interner Protokolle preiszugeben, die das Unternehmen als sein geistiges Eigentum ansieht. Dieses Vorgehen der Kartellbehörde begünstigt bestimmte Unternehmen zu Lasten eines Wettbewerbers. Unlauter ist der Wettbewerb dann, wenn er nicht auf dem Markt, sondern in der Politik ausgetragen wird.
Die Jagd auf große Unternehmen erfüllt für die politische Klasse viele Funktionen, von der Demonstration ihrer Macht bis zur Beschaffung von Bürokratenjobs. Für die Verbraucher ergibt sich daraus kein Nutzen, denn private Unternehmen sind nicht in der Lage, echte Monopole zu bilden.
Friedrich von Hayek verweist mit Recht auf den Widerspruch, einerseits die Gewerkschaften mit einem Tarifmonopol auszustatten, wie das Erhard mit seinem Tarifvertragsgesetz vom 11. 1. 1952 getan hat (siehe unsere Seite über Gewerkschaften), andererseits aber Unternehmen, die sich auf dem Markt ein Leistungsmonopol erworben haben, zu bestrafen.
"Jene 'Neoliberale' ... die glauben, sie müßten ihre Unparteilichkeit dadurch beweisen, daß sie gegen alle Unternehmensmonopole genauso wettern wie gegen alle Gewerkschaftsmonopole, wobei sie vergessen, daß Unternehmensmonopole häufig das Resultat besserer Leistung sind, während alle Gewerkschaftsmonopole auf der zwangsweisen Unterdrückung des Wettbewerbs beruhen." Friedrich von Hayek
Staatliche Eingriffe sind nur dann erforderlich, wenn natürliche oder technische Monopole für ihre Konkurrenten geöffnet werden müssen. Dabei geht es nicht um die Auflösung großer Unternehmen oder die Verhängung von Geldstrafen für nicht nachweisbare Vergehen, sondern ausschließlich darum, jenen Teil der privaten Infrastruktur, der aufgrund natürlicher oder technischer Gegebenheiten im alleinigen Besitz des Monopolisten ist, zu einem staatlich festgelegten Preis von den Konkurrenten nutzen zu lassen. Beispiele dafür sind:
Die politische Klasse führt gegen private Unternehmen einen Antimonopolkreuzzug, um angeblich den Wettbewerb zu schützen. Gleichzeitig gewährt sie den von ihnen beherrschten Unternehmen staatlich garantierte Monopole, die den Wettbewerb so vollständig ausschalten, wie dies private Monopole niemals könnten. Einige Beispiele dafür sind:
"Gäbe es bei uns keinen Patentschutz, so wäre es nach der gegenwärtigen Kenntnis seiner wirtschaftlichen Folgen unverantwortlich, die Annahme eines Patentgesetzes zu empfehlen." Fritz Machlup
Kann es jemals sinnvoll sein, daß der Staat durch Wettbewerbsbeschränkung oder Monopolgewährung eine "Marktordnung" verfügt? Wir wollen diese Frage anhand des Patentwesens diskutieren, das von vielen Menschen als selbstverständlich hingenommen wird, obwohl seine Wirkungen sehr fragwürdig sind.
Ein Patent gewährt für 20 Jahre ein Monopol auf die wirtschaftliche Nutzung von technischen Gegenständen, chemischen Erzeugnissen und wissenschaftlich begründeten Herstellungsverfahren. Nach amtlicher Prüfung wird ein Patent nur erteilt, wenn das zu schützende Objekt "neu", Ergebnis "erfinderischer Tätigkeit" und "gewerblich anwendbar" ist. Die Patenterteilung erfolgt in Deutschland durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München oder durch das Europäische Patentamt (EPA), dessen Monopolschutz in den 20 Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens gültig ist. Darüber hinaus ist eine Internationale Patentanmeldung (PCT) möglich, die jedoch nur eine Vorprüfung darstellt. Wenn diese positiv ausgeht, muß das Patent in jedem gewünschten Land einzeln beantragt werden.
In Deutschland wurde das Patentwesen während der Regierungszeit Otto von Bismarcks auf Betreiben der Großindustrie eingeführt. Der von Werner Siemens geleitete "Deutsche Patentschutzverein" erreichte, daß 1877 gegen den heftigen Widerstand der Liberalen das Deutsche Patentgesetz verabschiedet wurde. In der Schweiz wurde erst 1888 auf äußeren Druck eine Patentgesetzgebung beschlossen. Die Niederlande hatten bis 1910 kein Patentgesetz, ohne daß ihre wirtschaftliche Entwicklung darunter gelitten hätte.
Die Befürworter einer Patenterteilung behaupten, daß die dadurch möglichen Monopolgewinne die Erfindungstätigkeit anspornen und dafür sorgen, daß Neuentwicklungen auch auf den Markt kommen. Die Veröffentlichungspflicht für Patentschriften sorge dafür, daß neue Erkenntnisse schnell allgemein bekannt werden.
Die Praxis sieht allerdings anders aus. Die Patentgesetzgebung verursacht zunächst einmal erhebliche Kosten: für die Patentanmeldung, den Patentanwalt, die Patentrecherche zur Vermeidung von Verstößen gegen bestehende Patente, die Verwaltung und Verteidigung eigener Patente, und vor allem die Lizenzen zur Nutzung von Fremdpatenten. Auch der Steuerzahler hat erhebliche Kosten zu tragen: das EPA ist eine Monsterbehörde mit 5.000 Mitarbeitern in München und einer Zweigstelle in Den Haag, das DPMA in München hat 2.500 Beschäftigte. Das EPA wächst jährlich um 300 Patentprüfer, die eine ständig wachsende Flut von Anträgen zu bewältigen haben.
Was wird mit diesem Aufwand erreicht? Ein Patent ist nur dann etwas wert, wenn man finanziell in der Lage ist, es bei Schutzrechtsverletzungen juristisch zu verteidigen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die oft besonders innovativ sind, haben nicht das erforderliche Kapital, um einen Patentrechtsstreit durchzustehen. Die Folge ist, daß sie den Patentschutz erst gar nicht in Anspruch nehmen, sondern sich lieber auf die Geheimhaltung ihres Wissensvorsprungs verlassen.
Doch diese Patent-Habenichtse befinden sich in einer prekären Situation. Da kein Unternehmen alle Technologien, die es benötigt, selbst entwickeln kann, müssen häufig moderne Technologien anderer Unternehmen genutzt werden. Wenn jede Neuentwicklung durch ein Patent geschützt ist, stecken bald alle Wirtschaftsakteure in einer Verflechtungsfalle. Patente können als Sperr- oder Defensivwaffen eingesetzt werden, wenn der Patentinhaber seinem Wettbewerber die gewünschten Lizenzen nicht, oder nur zu unzumutbaren Bedingungen gewährt. Im Konfliktfall entscheiden dann Gerichte und nicht die Kunden über Marktanteile.
Die durch Patentstreitigkeiten entstehenden Kosten sind enorm. In 1991 kosteten in den USA Patentanfechtungen und -nichtigkeitsklagen die beteiligten Firmen 1 Milliarde $, wobei deren Ausgaben für Grundlagenforschung 3,7 Milliarden $ betrugen. Das Patentwesen ist ein riesiges Beschäftigungsprogramm für Juristen, das zu Lasten der Forschung betrieben wird.
Besonders negative Auswirkungen hat die in den USA mögliche Patentierung von Computerprogrammen (seit 1994) und Geschäftsmethoden (seit 1998). So ließ sich der Internet-Händler Amazon seine "One-Click-Bestellung" patentieren, obwohl es hierbei nur um die Nutzung von Cookies beim Webeinkauf geht. Andere Patente betreffen so schwierige Erfindungen wie: Unterhaltung von Anrufern in der Warteschleife eines Call-Centers, Ausschreibungen im Internet, Optionen auf Flugtickets. Wenn die Inhaber dieser Trivialpatente ihre Monopolrechte einfordern, muß nahezu jedes Unternehmen Lizenzgebühren an die glücklichen Patentinhaber und ihre Anwälte zahlen.
In Deutschland droht die Übernahme der US-Praxis, nahezu jede Idee als patentierbar zu betrachten, seit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 11. Mai 2000 die Voraussetzungen der Patenterteilung für Computerprogramme drastisch gesenkt hat. Danach kann ein Monopolschutz schon dann gewährt werden, wenn die Software "auf technischen Überlegungen beruht". Da dieser Nachweis bei jeder Befehlsfolge, die auf einem Rechner ablaufen soll, leicht zu erbringen ist, muß befürchtet werden, daß die Zahl der Softwarepatente stark zunimmt.
Patente stiften erheblich mehr Schaden als Nutzen. Da das bestehende Patentwesen fester Bestandteil vieler Geschäftspläne ist und das Verhalten der Akteure seit langer Zeit prägt, kann es nicht von heute auf morgen gänzlich abgeschafft werden. Möglich und dringend notwendig ist allerdings eine Reform der Rahmenbedingungen: