Mehr Freiheit - weniger Staat

Parlament benötigt Zuständigkeitseinschränkung

"Ein allgewaltiges, souveränes Parlament, das nicht darauf beschränkt ist, generelle Regeln zu fixieren, bedeutet, daß wir eine Willkürregierung haben - schlimmer noch, eine Regierung, die nicht einmal wenn sie es wollte, irgendwelchen Prinzipien gehorchen kann, sondern sich selbst dadurch erhalten muß, daß sie besonderen Gruppen spezielle Gunstbeweise liefert. Sie muß sich ihre Autorität durch Diskriminierung erkaufen." Friedrich von Hayek

Die Allmacht des Parlaments
Verkürzung der Wahlperiode
Begrenzung der Wiederwahl
Sitzbesetzung gemäß Wahlbeteiligung
Reduzierung der Abgeordnetenzahl
Keine Selbstbedienung der Abgeordneten

Die Allmacht des Parlaments

Das Parlament (von französisch parler: reden) hat in der Demokratie die Funktion des Gesetzgebers (Legislative). Es ist damit neben Exekutive und Judikative eine der drei politischen Gewalten im Staat. Die Parlamente haben im Verlauf ihrer Geschichte einen fundamentalen Bedeutungswandel erfahren. Ursprünglich dienten sie dazu, die Macht der Monarchen zu beschränken. In der Magna Charta von 1215, der ältesten englischen Verfassung, wird die Erhebung neuer Steuern und Abgaben erstmals von der Zustimmung eines Allgemeinen Rates abhängig gemacht. Bis dahin konnte der König allein über den Staatshaushalt verfügen.

In den folgenden Jahrhunderten gelang es, immer mehr Befugnisse von den Monarchen auf die Parlamente zu übertragen. Die politische Macht ging allmählich von den gekrönten Herrschern auf eine Regierung über, die dem Parlament gegenüber verantwortlich war. In der Declaration of Rights von 1689 wurden die Rechte des Parlaments erheblich erweitert: es durfte nunmehr Gesetze aufheben und die Streitkräfte kontrollieren. Außerdem wurde seine regelmäßige Einberufung durch den König zugesichert. Die englische Parlamentsgesetzgebung diente allen fortgeschrittenen Staaten als Vorbild.

Die soziale Zusammensetzung der Parlamentsangehörigen verbreiterte sich im Lauf der Zeit. Den Parlamenten gehörten zunächst nur die Lehensträger an, später auch Abgesandte des niederen Adels sowie Vertreter der Städte. Erst im 19. Jahrhundert setzte sich das allgemeine Wahlrecht durch, das jedem Bürger unabhängig von seiner sozialen Herkunft das aktive und passive Wahlrecht gab.

In Deutschland gibt es Parlamente seit 1815 in Süddeutschland und seit 1848 in Preußen. Das erste nationale Parlament war die Frankfurter Nationalversammlung, die 1848 zusammentrat. Das von Otto von Bismarck gegründete Deutsche Reich hatte ab 1871 mit dem Reichstag ein Parlament, das auf dem allgemeinen Wahlrecht beruhte. Der Reichstag hatte zwar gesetzgeberische Kompetenzen, aber noch keinen Einfluß auf die Regierungsbildung, die dem Kaiser oblag. Erst die Weimarer Verfassung gab ab 1918 den deutschen Parlamenten dieses Recht.

Im 20. Jahrhundert erfolgte eine Funktionswandel der Parlamente. Sie, die so lange die Verteidigungsbastion der Bürger gegen die willkürliche Macht der Monarchen gewesen waren, nahmen allmählich die Position der von ihnen abgelösten Herrscher ein. Bereits in der Frankfurter Nationalversammlung hatten Liberale gewarnt: "Wir wollen nicht einen großen Herrscher durch 300 kleine Herrscher [Abgeordnete] ersetzen." Heute haben die Parlamente mehr Macht als die absolutistischen Fürsten der Vergangenheit. Für den Bürger macht es keinen Unterschied, ob seine Freiheit von einem einzelnen Despoten oder von einigen hundert Berufspolitikern eingeschränkt wird.

"Eine Mehrheit der Volksvertreter, die auf einem Schachern über Gruppenforderungen beruht, kann niemals die Meinung der Mehrheit des Volkes repräsentieren. Eine derartige 'Freiheit des Parlaments' bedeutet die Unterdrückung des Volkes. Sie steht vollkommen in Widerspruch zu der Vorstellung einer konstitutionellen Beschränkung der Regierungsgewalt und ist unvereinbar mit dem Ideal einer Gesellschaft freier Menschen." Friedrich von Hayek

Der klassische Liberalismus fordert eine weitgehende Einschränkung der Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Parlamente. Er macht sich allerdings keine Illusionen über die Bereitschaft der Politiker, sich selbst zu entmachten. Die Übertragung der Macht von der politischen Klasse auf die Bürger wird wahrscheinlich ebensoviele Jahrhunderte dauern, wie die Entmachtung der Monarchen.

Auf dem Weg zu diesem Ziel sind viele kleine Schritte zu gehen. In den folgenden Abschnitten schlagen wir Maßnahmen vor, die keiner Verfassungsänderung bedürfen, sondern mit etwas gutem Willen durch einfache Gesetze zu verwirklichen sind.

Verkürzung der Wahlperiode

Das Repräsentantenhaus der USA ist in dieser Hinsicht unser Vorbild. Die Abgeordneten dieses Zweigs des Kongresses der Vereinigten Staaten werden alle zwei Jahre neu gewählt. Das hat den Vorteil, daß die Politiker mehr dem Wählerwillen unterworfen sind als bei uns, wo die Volksvertreter vier bis fünf Jahre lang nicht vom Volk belästigt werden. Wir schlagen deshalb sowohl für den Bundestag als auch für die Landtage eine zweijährige Wahlperiode vor.

Begrenzung der Wiederwahl

In den Parlamenten herrscht eine besondere Atmosphäre, die sich deutlich von der in der Zivilgesellschaft unterscheidet. Abgeordnete haben es fast ausschließlich mit Menschen zu tun, die etwas von ihnen wollen, sei es Geld oder Privilegien. Es wäre auch für gutwillige und willensstarke Politiker schwierig, sich auf Dauer dieser Kultur des Ausgebens und Herrschens zu entziehen. Empirische Untersuchungen zeigen, daß die Ausgabefreudigkeit der Abgeordneten steigt, je länger sie im Parlament sitzen.

Politiker neigen dazu, sich mit ihresgleichen als besonderer Berufsstand zu konstituieren, der gegenüber dem Rest der Gesellschaft eigene Interessen verfolgt und auch die Macht hat, sie durchzusetzen. Bei einer zeitlichen Begrenzung der Parlamentszugehörigkeit wäre es schwieriger, diesen Neigungen nachzugehen, sowie ein Netzwerk der gegenseitigen Vorteilsnahme und -gewährung zwischen Abgeordneten und Interessenvertretern aufzubauen.

Wir schlagen deshalb vor, daß Abgeordnete auf Bundes- und Landesebene nur einmal wiedergewählt werden dürfen. Das bedeutet, daß die maximale Zugehörigkeit zu einem Parlament nur zwei bereits verkürzte Wahlperioden, das heißt 4 Jahre, betragen darf. Eine Wahl in ein weiteres Parlament darf nicht möglich sein. Das politische Amt sollte eine kurzfristige Unterbrechung des bürgerlichen Lebens bleiben. Die Politik darf nicht zum Beruf gemacht werden, sondern ist als zeitweiliger Dienst an der Allgemeinheit zu verstehen.

Sitzbesetzung gemäß Wahlbeteiligung

Wenn ein Bürger, aus welchen Motiven auch immer, sich nicht an einer Wahl beteiligt, dann hat niemand das Recht, ihn im politischen System zu repräsentieren. Beispiel: wenn bei einer Wahl nur zwei Drittel der Wahlberechtigten ihr aktives Stimmrecht ausüben, dann dürfen nur zwei Drittel der Sitze im zu wählenden Parlament durch Abgeordnete besetzt werden. Das restliche Drittel der Sitze bleibt frei, da für deren Besetzung kein Mandat vorliegt.

Reduzierung der Abgeordnetenzahl

Die Zahl der Mitglieder eines Parlaments im Verhältnis zur Einwohnerzahl läßt Rückschlüsse auf die Selbstbedienungsmentalität der jeweiligen politischen Klasse zu. Der Bundestag wurde in einer kosmetischen Operation von seinem Höchststand von 669 Abgeordneten in der Wahlperiode 1998-2002 auf nunmehr rund 600 Sitze zurückgeführt. Nur wenige Staaten haben größere Parlamente, so zum Beispiel Libyen: 750 Abgeordnete und Nord-Korea: 687 Abgeordnete. Wir befinden uns also in dieser Hinsicht in allerbester Gesellschaft.

Die deutschen Politiker müssen uns erklären, warum der Bundestag nahezu so groß sein muß wie das Europäische Parlament, das für die gesamte Europäische Union zuständig ist und mit 626 Abgeordneten auskommt.

Unser Vorschlag orientiert sich am Repräsentantenhaus der USA, das 435 Abgeordnete hat, von denen jeder circa 500.000 Wähler vertritt. Übertragen auf Deutschland ergibt dies einen Bundestag von 150 Abgeordneten. Einer analogen Schlankheitskur sind alle Länderparlamente, die Kreistage sowie die Stadt- und Gemeindevertretungen zu unterziehen.

Keine Selbstbedienung der Abgeordneten

Die Abgeordneten behaupten, die Repräsentanten des Volkes zu sein. Doch nicht das Volk darf entscheiden, wieviel ihm die aufopferungsvolle Arbeit der Politiker wert ist. In finanziellen Fragen wird keine Demokratie gewagt. Die Politiker wissen viel besser als das gewöhnliche Volk, wie wertvoll ihre Arbeit ist. Deshalb haben sie in uneigennütziger Gerechtigkeit beschlossen, daß nur sie selbst festzulegen haben, wie hoch ihr Einkommen sein soll, das der Steuerzahler ihnen finanzieren muß.

Bei der Geldbeschaffung für eigene Zwecke haben die Abgeordneten große Kreativität und Phantasie bewiesen. Sie beziehen Einkünfte auf vielen Quellen, die sie alle selbst geschaffen haben. Ein Abgeordneter des Bundestages bezog im Jahr 2006 pro Monat:

Einkünfte eines
Bundestagsabgeordneten
Einkunftsart Betrag in €
pro Monat
Grundeinkommen 7.009,-
Aufwandspauschale 3.589,-
Mitarbeiterpauschale 13.660,-

Zu den obigen Einkünften kommen noch Übergangsgelder im Falle eines Ausscheidens aus dem Parlament, Funktionszulagen und eine steuerfinanzierte Versorgungsregelung, die weitaus großzügigere Ruhestandsgehälter bietet als die gesetzliche Rentenversicherung, die von den Politikern dem Volk aufgezwungen wird. Die Pauschale für den persönlichen Aufwand in Höhe von monatlich 3.589,- € ist steuerfrei, wohl als Ausgleich dafür, daß die Abgeordneten sich bereits mit Bahn- und Flugfreikarten 1. Klasse versorgt haben.

Auch die Bundestagsfraktionen gehen nicht leer aus. Sie erhielten in 2006 Staatsgelder in Höhe von 67,6 Millionen Euro. Das sind jährlich circa 100.000 Euro pro Abgeordneten. Die Fürsorge der Abgeordneten geht sogar über den Bundestag hinaus. Sie sorgen auch für die Apparate, die sie für ihre Wiederwahl benötigen. Die Parteien bekommen direkte staatliche Zuschüsse, Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien sind steuerbegünstigt und die parteinahen Stiftungen werden aus Steuergeldern finanziert.

Die Abgeordneten behaupten, daß sie das Volk vertreten. Warum darf dann das Volk nicht darüber entscheiden, wieviel ihm die Arbeit seiner Vertreter wert ist? Es wäre nicht schwer, die Meinung des Volkes in dieser Frage in Erfahrung zu bringen. Man müßte es nur wollen.

Nach unserer Meinung dürfen mit einem politischen Amt keine materiellen Interessen verbunden sein. Die Politik sollte ein zeitlich befristeter ehrenamtlicher Dienst an der Gemeinschaft sein. Wir benötigen Feierabendparlamente aus Bürgern, die ihren Lebensunterhalt auf dem Markt verdienen.

"In der Politikfinanzierung kommt das Streben der politischen Klasse nach Macht und Geld fast in klinischer Reinheit zum Ausdruck, und zwar nicht nur bei der Durchsetzung von Privilegien, sondern auch bei ihrer Verteidigung gegen Kritik." Hans Herbert von Arnim

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