Partizipation nicht erwünscht
"Es scheint, daß das besondere Verfahren, das wir gewählt haben, um ausfindig zu machen, was wir den Volkswillen nennen, Ergebnisse zeitigt, die wenig zu tun haben mit irgend etwas, was den Namen 'gemeinsamer Wille' eines wesentlichen Teils der Bevölkerung verdient." Friedrich von Hayek
Repräsentation und Gewissen
Entscheidungsmonopol der Politiker
Die real existierende Oligarchie
Repräsentation und Gewissen
Die politische Klasse versichert uns: "Alle Macht geht vom Volke aus." Was ist darunter konkret zu verstehen? Bei Gründung der BRD hatten die Verfassungsschreiber die Wahl zwischen mehreren Demokratievarianten.
- Unmittelbare oder plebiszitäre Demokratie. Hierbei geht die Macht zumindest teilweise vom Volk aus, das in Volksabstimmungen politische Grundsatzentscheidungen selbst treffen kann. Die Schweiz und das mittelalterliche Island sind Beispiele für diese Regierungsform. Die Verfasser des Grundgesetzes waren der Meinung, daß die Deutschen für so viel Demokratie nicht geeignet seien. Das Grundgesetz läßt deshalb in wichtigen Fragen keine unmittelbare Entscheidung des Volkes zu. So ist zwar der Zusammenschluß von Bundesländern nur nach vorheriger Volksabstimmung möglich, aber das Grundgesetz verbietet den Austritt eines Bundeslandes aus der Bundesrepublik, auch wenn eine Mehrheit der Bevölkerung dieses Bundeslandes das wünschen sollte (Sezessionsverbot). Das Grundgesetz selbst wurde niemals dem Volk zur Ratifizierung vorgelegt, sondern von der Mehrheit des Parlamentarischen Rates beschlossen, der aus 65 Delegierten der elf Landtage der drei westlichen Besatzungszonen bestand.
- Mittelbare oder repräsentative Demokratie. Die Entscheidungsgewalt liegt in den Händen von Volksvertretern (Repräsentanten). Das Volk bestimmt zwar in Wahlen die Vertreter, kann aber im Wahlakt nur eine Blankovollmacht an die Repräsentanten geben. Der Repräsentation (von lateinisch repraesentare: vergegenwärtigen) liegt die Vorstellung zugrunde, daß die "Vergegenwärtigung" eines allgemeinen Volkswillens möglich sei. Die Repräsentanten verfügen angeblich über die geheimnisvolle Fähigkeit, aus den unzähligen gegensätzlichen Einzelmeinungen der Bürger eine Einheitsmeinung destillieren zu können, die dem Willen der Allgemeinheit entspricht. Diese Lehre geht auf Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) zurück, von dem das metaphysische Konstrukt einer Volonté générale stammt, die jedem Volk inhärent sei und von berufenen Sehern, nämlich den Politikern, erkannt werden könnte. Die Anhänger dieser Ideologie lassen sich nicht durch die Erfahrung beirren, daß kaum ein Bürger seinen Willen angemessen in den Entscheidungen der Repräsentanten ausgedrückt findet.
Innerhalb der repräsentativen Demokratie gibt es zwei Möglichkeiten:
- Imperatives Mandat. Vor der Französischen Revolution bedeutete Repräsentation, etwa bei der Entsendung von Vertretern in Konzilien oder Ständeversammlungen, daß der Repräsentant an den Willen des Repräsentierten gebunden war. Der Vertreter mußte genauso abstimmen, wie ihm von seinen Wählern in Auftrag gegeben worden war. Es versteht sich von selbst, daß dieses Verfahren die Kreativität der gegenwärtigen Politiker zu sehr einschränken würde. Deshalb wird nach herrschender Rechtsauffassung jede Bindung der Repräsentanten an den Willen der Repräsentierten abgelehnt.
- Ungebundenes Mandat. Hierbei vergegenwärtigt der Repräsentant den Willen des Volkes einfach dadurch, daß er selbst alle Entscheidungen trifft, wobei er niemandem als dem Gesetz und seinem Gewissen verpflichtet ist. Da die Gesetze von den Repräsentanten selbst gemacht werden, bleibt nur noch deren Gewissen als Versprechen übrig, den Volkswillen zu achten. Dieses Verfahren macht die Vertreter zu unumschränkten Herrschern während der Wahlperiode. Der Bürger kann in Wahlen nur seine Herrscher auswechseln, nicht aber selbst Entscheidungen treffen. Das ungebundene Mandat gründet seine Rechtfertigung auf der Annahme, daß dem Gewissen der Vergegenwärtiger zu trauen sei. Gibt es in der politischen Praxis Beweise dafür, daß Politiker von einem ausgeprägten Gewissen geplagt werden? Muß nicht vielmehr die ungeheure Machtfülle, die das ungebundene Mandat gibt, auch anfangs gutwillige Mandatsträger korrumpieren?
Entscheidungsmonopol der Politiker
Die Politiker begründen ihr Entscheidungsmonopol mit der Komplexität des Lebens, die von Menschen außerhalb der politischen Klasse nicht voll erfaßt werden könne. Das trifft bei dem jetzigen Wohlfahrtsstaat, der sich für alles zuständig erklärt, teilweise zu. Aber die Lösung des Problems ist nicht im Ausschluß der Bürger von den politischen Entscheidungen zu finden, sondern in der Rückgabe dieser Entscheidungsbereiche an die Zivilgesellschaft, wo die erforderliche Sachkompetenz vorhanden ist.
Auch im gegenwärtigen Überregulierungsstaat gibt es viele Entscheidungen, die sehr gut von den Bürgern getroffen werden könnten. Die politische Klasse ist aber in keinem Fall bereit, Entscheidungsbefugnisse an das Volk abzugeben. Einige Beispiele dafür sind:
Rechtschreibreform
In ihrer Weisheit beschlossen die Politiker eine Änderung der Rechtschreibregeln, die alles einfacher machen soll. Doch ein großer Teil des Volkes erwies sich als uneinsichtig und wollte die großzügige Wohltat der Politiker nicht so recht schätzen. So zum Beispiel in Schleswig-Holstein, wo sich eine Bürgerbewegung gegen die Rechtschreibreform bildete, der es gelang, die dreistufige Prozedur einer Volksabstimmung zu durchlaufen.
- Volksinitiative: Wenn mindestens 20.000 Unterschriften von Wahlberechtigten für die Initiative gesammelt
werden können, kommt es zum:
- Volksbegehren: Mindestens 5% der Wahlberechtigten muß für das Begehren stimmen. Gelingt dies, dann kommt
es zum:
- Volksentscheid: Dieser ist erfolgreich, wenn eine Mehrheit der Abstimmenden, die mindestens 25% der
Wahlberechtigten umfassen muß, sich für das Begehren ausspricht.
Am 22.03.1998 fand in Schleswig-Holstein dieser Volksentscheid statt, in dem die Mehrheit gegen die Rechtschreibreform votierte. Offensichtlich eine falsche Entscheidung, denn am 17.09.1999 beschloß der schleswig-holsteinische Landtag mit den Stimmen aller in ihm vertretenen Parteien (SPD, CDU, Grüne, FDP, SSW), die neuen Rechtschreibregeln in den Schulen des Landes einzuführen und damit das Ergebnis des Volksentscheids zu mißachten.
Was kann daraus gelernt werden?
- Die Auffassung, daß Volksentscheide nur durch andere Volksentscheide revidiert werden können, ist naiv. Das letzte Wort haben immer die Politiker.
- Entscheidungen des Volkes haben eine Gültigkeitsdauer, die im Belieben der Politiker steht.
- Wenn mit großem Aufwand wirklich einmal der Wille des Volkes ermittelt wird, kann das einen Politiker nicht beeindrucken, denn er ist nur seinem Gewissen unterworfen und das sagt ihm, daß er recht hat und nicht jene, die er repräsentiert.
Einführung des Euro
Nach allen Meinungsumfragen war die große Mehrheit der Deutschen zum Zeitpunkt der Entscheidung über diese Frage gegen die Abschaffung der bewährten DM und folglich gegen die Einführung einer neuen Währung. Die Repräsentanten des Volkes befragten ihr Gewissen, das ihnen empfahl, nicht dem Beispiel anderer Länder zu folgen, wo durchaus Volksabstimmungen in dieser Angelegenheit durchgeführt wurden. Das Risiko einer falschen Entscheidung des Volkes war einfach zu groß, um es zu diesem schwierigen Thema abstimmen zu lassen. Die Volksvertreter befreiten deshalb das Volk von der Last der Entscheidung, und behielten sich die Zustimmung zur neuen Währung als ihr Exklusivrecht vor.
Der Ausschluß von der Entscheidung ging über das Wahlvolk hinaus. Nicht einmal das Parteivolk durfte in einer Mitgliederbefragung seinen Willen unmittelbar äußern. In der FDP fand zur Zeit der Euro-Einführung ein Mitgliederentscheid über die Abschaffung der Wehrpflicht statt. Es wäre denkbar einfach und kostengünstig gewesen, diesen Mitgliederentscheid auszuweiten auf eine Abstimmung über den Euro. Aber die FDP-Führung folgte dem Grundsatz, daß man in wichtigen Fragen nichts dem Zufall überlassen darf. Auch in den anderen Parteien wurden zum Euro keine Mitgliederentscheidungen zugelassen.
EU-Verfassung
Die politische Klasse hat es dem deutschen Volk nicht erlaubt, seinen Willen hinsichtlich der Verfassung der Europäischen Union unmittelbar zu bekunden. In Frankreich und den Niederlanden durfte das Volk in Volksabstimmungen über diesen Verfassungsentwurf entscheiden. In beiden Ländern sprach sich eine Mehrheit des Volkes gegen diese Verfassung aus. In Großbritannien hat die Regierung einen schon versprochenen Volksentscheid in dieser Frage auf unbestimmte Zeit verschoben, weil eine Ablehnung der Verfassung durch das britische Volk gewiß ist.
In Deutschland ersparten sich die Repräsentanten des Volkes derartige Probleme, indem sie dem Volk diese Entscheidung abnahmen und selbst die Zustimmung aussprachen. Wir können uns vorstellen, wie sehr die Volksvertreter mit ihrem Gewissen gerungen haben, bevor sie zur ihrem Beschluß im Bundestag kamen. Circa 90% der Bundestagsabgeordneten stimmten dem EU-Verfassungsentwurf zu. Woher wissen die Repräsentanten, daß sie damit den Volkswillen vergegenwärtigen?
Da in der BRD eine Volksabstimmung nicht vorgesehen war, wurde auch kein öffentlicher Meinungskampf in dieser Frage geführt. Die politische Klasse ist sich hierin einig, und das Volk muß damit nicht belästigt werden. Der Ausschluß des Volkes von Grundsatzentscheidungen führt zu einer Änderung des politischen Klimas. Wenn um die Zustimmung des Volkes nicht geworben werden muß, dann kann man sich auch die Mühe sparen, es ausreichend zu informieren. Im Volk entwickelt sich Desinteresse an allen Fragen, in denen es doch keine Mitsprache hat. Es wäre Zeitverschwendung, sich für etwas zu engagieren, auf das man niemals Einfluß haben kann.
Die real existierende Oligarchie
In der politischen Praxis entscheiden nur sehr wenige Spitzenpolitiker die konkreten Fragen des Tages. Sogar das Parteivolk ist weitgehend von den relevanten Entscheidungen ausgeschlossen, die heutzutage von Koalitionsausschüssen getroffen werden, denen außer den Partei- und Fraktionsvorsitzenden nur noch wenige andere Politiker angehören. Unterscheidet sich diese Machtkonzentration wesentlich von den Politbüros der herrschenden Parteien im real existierenden Sozialismus?
Die Politiker beanspruchen das Recht, bei "Marktversagen" korrigierend einzugreifen. Sie kennen aber auch ein "Wahlversagen" der Bürger, das sie entweder durch die Verweigerung einer Wahlmöglichkeit zu verhüten suchen oder das nach dem "Irrtum" zu korrigieren ist. Die politischen Repräsentanten verfügen offenbar über ein Gewissen, das so hoch entwickelt ist, daß ihre Entscheidungen über die Gewissensentscheidungen der Bürger zu stellen sind.
Die politische Klasse mißtraut dem Volk. Im politischen Jargon sind die Begriffe "Populismus" und "Populist" negativ besetzt. Unter Populismus verstehen die Politiker eine sich der Volksmeinung opportunistisch anbiedernde Politik. Nun bedeutet aber Demokratie "Herrschaft des Volkes". Wen repräsentieren eigentlich die Repräsentanten?
Wir wollen nicht behaupten, daß das Volk immer recht hat. Aber ganz sicher ist die politische Klasse nicht kompetenter oder moralischer als diejenigen, die zu repräsentieren sie vorgibt. Die Politiker maßen sich an, Entscheidungen zu treffen, die dem Bürger vorbehalten sein müßten. Dafür gibt es keine ethische Rechtfertigung.
"Der Volkswillen ist nicht der Ausgangspunkt des politischen Prozesses, sondern sein Ergebnis." Joseph Schumpeter