"Ein Volk, das überwiegend durch Kinder vorsorgt, bleibt arm. Ein Volk, das überwiegend durch Kapitalbildung vorsorgt, wird wohlhabend." Wolfram Engels
Ein kurzer Blick in die Geschichte
Die Beitragslast
Die Mängel des Umlageverfahrens
Die Krise des deutschen Rentensystems
Höhere Renten durch Kapitalbildung
Das chilenische Beispiel
Finanzierung des Übergangs
In Deutschland zwingt der Staat seit über 100 Jahren alle Bürger in ein staatliches Rentensystem. Nach so vielen Jahren des Sozialismus können sich viele Menschen kaum mehr vorstellen, daß die Vorsorge für Invalidität und Alter auch privat erfolgen kann. Tatsächlich ist eine selbstbestimmte Rentenversicherung in allen Zivilisationen die Regel gewesen, bis in der Moderne der Staat begann, in alle Lebensbereiche einzudringen.
Schon in der Antike gab es in Griechenland und im Römischen Imperium eine Hinterbliebenenversicherung in Form von Begräbnisvereinen, die von ihren Mitgliedern Beitragszahlungen einzogen und diese nach dem Tod des Mitglieds an dessen Familie auszahlten. Im Mittelalter sorgten die Gilden und Zünfte für eine Versicherung ihrer Mitglieder gegen Invalidität, Krankheit und Tod.
Zu Beginn der Neuzeit war das tontinische Rentensystem (Tontine) weit verbreitet, das der Italiener Lorenzo Tonti (1630-1695) begründet hatte. Da damals die Sterblichkeit sehr hoch war, ließ man die Natur Lotterie spielen. Eine Tontine hatte viele Mitglieder, die alle etwas Kapital einzahlten. Wer nach Ablauf einer vorher festgelegten Frist noch am Leben war, erhielt das eingelegte Kapital und die daraus erzielten Zinsen.
Die erste gewerbliche Lebensversicherung auf deutschem Boden wurde 1827 gegründet. Im 19. Jahrhundert entstanden aus privater Initiative in Deutschland viele Versicherungsvereine, Wohlfahrtskassen, Hilfskassen und Kapitalfonds, welche die Bürger eines Ortes oder einer Region versicherten. Das preußische Gewerbegesetzbuch von 1869 befreite diese Selbsthilfeorganisationen von staatlicher Kontrolle und erlaubte den Arbeitnehmern die Mitgliedschaft in einer Versicherung ihrer Wahl. Ende der 1870er Jahr vollzog der Reichskanzler Otto von Bismarck eine Abkehr von dieser liberalen Politik. In 1889 setzte er eine obligatorische staatliche Invaliditäts- und Altersversicherung durch, die in ihren Grundzügen noch heute gilt.
Nach dem 2. Weltkrieg eröffnete sich die Möglichkeit, das von Bismarck hinterlassene Erbe zu überwinden. Doch die Rentengesetzgebung von 1957, die Konrad Adenauer und Ludwig Erhard zu verantworten haben, hielt an der obrigkeitsstaatlichen Regelung fest, nach der die Bürger einen Großteil ihrer Ersparnisse an den Staat abzugeben haben, damit einige Politiker bestimmen können, wer wieviel bekommt.
Die gesetzliche Rentenversicherung gewährt Renten:
Bereits Bismarck hatte die grandiose Idee, zur Verschleierung der Sozialbelastung den Zwangsbeitrag zur Sozialversicherung aufzuteilen in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag, die beide jeweils gleich hoch sind. So trägt rein optisch der Arbeitnehmer nur die Hälfte der Belastung, der Rest wird dem Kapitalisten zugeschoben. In Wirklichkeit ist auch der sogenannte Arbeitgeberanteil ein Bestandteil des Lohns und muß als solcher voll vom Arbeitnehmer getragen werden. Für den Unternehmer ist sein angeblicher Anteil nur ein weiterer Teil der Lohnkosten.
Die Gesamtbelastung eines Arbeitnehmers aus seiner Sozialversicherung ergibt sich, wenn man alle Sozialbeiträge, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag zusammen, betrachtet. Die folgende Tabelle gibt für das Jahr 2002 an, welchen Anteil am Bruttoeinkommen die vier Pflichtversicherungen beanspruchen:
| Versicherungsart | Beitragssatz |
|---|---|
| Rentenversicherung | 19,5% |
| Krankenversicherung | 14,3% |
| Arbeitslosenversicherung | 6,5% |
| Pflegeversicherung | 1,7% |
| Gesamtbelastung | 42,0% |
Die Mängel des Umlageverfahrens
Viele Menschen glauben, daß ihre Renten aus den akkumulierten Beiträgen finanziert werden, die sie im Laufe ihres Lebens eingezahlt haben. Tatsächlich aber wird nichts gespart. Die heute ausgezahlten Renten sind zu drei Viertel nichts anderes als die heute eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung, und zu einem Viertel ein Steuerzuschuß aus dem aktuellen Staatshaushalt. Die Rücklagen der Rentenversicherung sind gerade so hoch, daß sie die Rentenansprüche für 6 Tage decken.
Dieses Umlageverfahren hat schwerwiegende Nachteile:
Die Krise des deutschen Rentensystems
Das Umlageverfahren reagiert sehr empfindlich auf Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung. Der Altenquotient gibt die Anzahl der Menschen über 65 Jahren in Prozent der Anzahl der Menschen im Alter von 20 bis 64 Jahren an. In 2001 lag der Altenquotient in Deutschland bei 27,5%, d. h.: auf 4 Personen im erwerbsfähigen Alter kommt circa ein Rentner. In 30 Jahren wird das Verhältnis aber 2 zu 1 sein, dann müssen zwei Beitragszahler einen Rentner unterhalten. Das wird heftige politische Konflikte auslösen. Falls sich die jüngere Generation durchsetzt und die Rentenbeiträge gleich bleiben, müßte man bis dahin die Renten halbieren. Wenn die Älteren siegen und das gegenwärtige Rentenniveau gehalten werden soll, müßte man bis dahin die Rentenbeiträge verdoppeln.
In offiziellen Stellungnahmen wird das Versagen des Umlageverfahrens verschleiert, indem man die Rentenansprüche einer optischen Kosmetik unterzieht. Die Politiker reden ausschließlich vom Nettorentenniveau, das angibt, wieviel ein Rentner, der 45 Jahre lang eingezahlt hat und stets das Durchschnittseinkommen verdiente, als Rente in Prozent des durchschnittlichen Nettolohns der Beitragszahler erhält. Dieser Wert beträgt derzeit circa 70%, er soll zwischen 2015 und 2030 auf 64% fallen.
Der Bezug auf das Nettoeinkommen ist irreführend, weil der Beitrag zur Rentenversicherung vom Bruttoeinkommen erhoben wird. Um die Performance des Umlagesystems zu beurteilen, muß man Gleiches miteinander vergleichen. Der Rentenbeitrag von 19,5% des Bruttoeinkommens ergibt eine Rente, die in Prozent des Bruttoeinkommens ausgedrückt werden muß. Dazu dient das Bruttorentenniveau, das angibt, wieviel ein Rentner, der 45 Jahre lang eingezahlt hat und stets das Durchschnittseinkommen verdiente, als Rente in Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns der Beitragszahler erhält. Dieser Wert beträgt derzeit 48%. Die Durchschnittsrente ist erheblich niedriger, sie beträgt nur knapp 70% des Bruttorentenniveaus, das sind 33% des Bruttolohns.
Wenn das zur Zeit gültige Rentensystem beibehalten wird, beträgt in 2035 die effektive Zahllast aus Beiträgen und Steuerzuschüssen 31,4% des Bruttolohns, obwohl das Bruttorentenniveau auf 42% absinkt und die Durchschnittsrente sogar auf 29% des Bruttolohns fällt. Der Durchschnittsrentner würde dann weniger erhalten als heute ein Sozialhilfeempfänger. Wenn vermieden werden soll, daß die Bezieher kleiner Renten unter die offizielle Armutsgrenze fallen, müßten die höheren Renten überproportional gesenkt werden. Der Trend geht in Richtung einer Einheitsrente knapp über dem Sozialhilfeniveau. Diese egalisierende Rentenpolitik erfreut wohl alle klassenkämpferischen Politiker, nicht aber jene Beitragszahler, die vom Staat ein ganzes Arbeitsleben lang gezwungen werden, hohe Rentenbeiträge zu leisten, nur um im Alter zu Sozialfällen zu werden.
Nach heutiger Rechtslage müssen die jungen Versicherungspflichtigen weitaus mehr in das staatliche Rentensystem einzahlen, als sie jemals daraus zurückerhalten werden. Die Aussichten auf eine Enlastung der jüngeren Generation sind gering. Der Altersmedian der deutschen Wählerschaft bezeichnet jenes Alter, das die wahlberechtigte Bevölkerung in zwei gleich große Gruppen teilt. Der deutsche Medianwähler ist heute 47 Jahre alt. Dieser Wert wird in den nächsten Jahren stark ansteigen. Eine Rentenreform, die Rentenbeiträge und -anprüche senkt und damit die Jungen zu Lasten der Alten begünstigt, ist auf demokratischem Weg nur bis 2015 möglich, weil danach die Verlierer der Reform mehr als die Hälfte der Wähler ausmachen würden.
Das Umlageverfahren führt zu einem Konflikt der Generationen, der durch die zunehmende Überalterung der Gesellschaft immer mehr verschärft wird. Eine kapitalgedeckte Rente ist hingegen völlig unabhängig vom Altersaufbau der Bevölkerung, denn jeder sorgt durch individuelle Kapitalbildung für sich selbst. Anstatt das bankrotte Umlageverfahren aufzugeben, versuchen die Politiker durch staatliche Bevölkerungspolitik genügend Beitragszahler zu schaffen, um den Zusammenbruch ihres geliebten Systems zu verhindern. Aber auch dieser verzweifelte Rettungsversuch ist zum Scheitern verurteilt, denn die Geburtenentwicklung ist nicht von ökonomischen Faktoren abhängig. Die politische Klasse ändert lieber das Reproduktionsverhalten ihrer Untertanen, als das Rentensystem, das ihr die Verfügungsmacht über die Ersparnisse des Volkes verschafft.
Höhere Renten durch Kapitalbildung
Bei einer Rentenversicherung nach dem Kapitaldeckungsverfahren zahlt jeder Versicherte seine Beiträge auf ein privates Rentenkonto ein, das ihm persönlich gehört. Der Versicherte hat zu entscheiden, welcher privatwirtschaftliche Rentenfonds das Konto führen und die Rentenbeiträge gewinnbringend anlegen soll. Nach Erreichen des Rentenalters wird die Rente aus dem darin angesammelten Kapital finanziert.
Das Kapitaldeckungsverfahren hat für die Versicherten folgende Vorteile:
Der Einfachheit halber gehen wir davon aus, daß das Durchschnittseinkommen im Betrachtungszeitraum sich nicht ändert. Das ist zwar eine starke Abstraktion, aber für den Vergleich der beiden Rentensysteme ist es nur erforderlich, daß wir vom selben Einkommen ausgehen. Wenn wir den monatlichen Beitrag von 341 € mit 4% pro Jahr verzinsen, wobei die Zinsen jeweils zum Jahresende dem Kapital gutgeschrieben werden, dann erhalten wir während einer angenommenen Beitragszeit von 45 Jahren folgende Kapitalbildung:
| Verzinsungsjahr | Akkumuliertes Kapital |
|---|---|
| 10. | 51.094 € |
| 20. | 126.726 € |
| 30. | 238.680 € |
| 40. | 404.398 € |
| 45. | 515.062 € |
Um zu einem Vergleich mit der umlagefinanzierten Rente zu kommen, müssen wir das Bruttorentenniveau des gegenwärtigen Systems betrachten: der sogenannte Eckrentner bekommt nach 45 Jahren durchschnittlicher Beitragszahlungen eine Monatsrente von 1.056 € (48% von 2.200). Die kapitalgedeckte Rente beträgt nach 45 Jahren Laufzeit 20.602.48 € (4% von 515.062) pro Jahr, das sind 1.717 € pro Monat. Die Rente aus Kapitalbildung errechnet sich ausschließlich aus der Verzinsung des bis dahin angesammelten Kapitals, das trotz der Rentenzahlungen voll erhalten bleibt. Bei der umlagenfinanzierten Rente ist zu beachten, daß sie zu einem Viertel aus Steuerzuschüssen besteht. Zieht man diese ab, dann erhält man mit 792 € (75% von 1.056) den beitragsfinanzierten Teil der Eckrente.
Der Vergleich der beiden Systeme ergibt für den Eckrentner, der 45 Jahre lang Beiträge aus einem Durchschnittseinkommen leistet:
Die kapitalgedeckten Renten würden zusätzlich einen Wachstumsschub erfahren, wenn die produktivitätssteigernden Wirkungen der Kapitalbildung in der Volkswirtschaft wirksam werden. Wenn jährlich Rentenbeiträge in der Größe von 200 Milliarden Euro nicht konsumiert, wie das jetzt bei der Umlagefinanzierung der Fall ist, sondern gespart und damit investiert werden, würde sich die Wirtschaft innerhalb weniger Jahre grundlegend ändern. Sie wäre moderner, produktiver, kapitalintensiver und ertragreicher.
"Ersparnis, die im Ausland angelegt wird, führt zu mehr Zinseinkommen, das zum Volkseinkommen zählt. Ersparnis, die im Inland angelegt wird, führt auf dem Wege über eine raschere Realkapitalbildung außerdem zu einer höheren Arbeitsproduktivität und zu höheren Löhnen." Hans-Werner Sinn
Die kapitalgedeckte Rente macht das Volk zu Kapitaleignern. Staatliche Programme zur Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand könnten niemals so leistungsfähig sein. Auch ein Investivlohn (Sparlohn), der vorsieht, daß ein Teil des Lohns in Form von Anteilen am Unternehmen ausgezahlt wird, kann nicht die Wohlstandswirkung einer Rente aus Kapitalbildung erreichen.
Die Riester-Rente führt ein kapitalgedecktes Element in das bestehende Rentensystem ein, um dessen Lebensdauer zu verlängern. Damit gestehen die Politiker implizit ein, daß die Kapitalbildung überlegen ist, denn im Riester-Modell sollen die Beiträge höhere Erträge liefern als im umlagefinanzierten System. Warum dann nicht gleich alles auf Kapitalbildung umstellen? Auch bei den Betriebsrenten, die private Unternehmen an ihre Mitarbeiter zahlen, bestehen die Politiker, diesmal zurecht, auf einer vollständigen Kapitaldeckung. Nur in der eigenen Domäne, der gesetzlichen Rentenversicherung, soll das nicht gelten.
Warum dieses fanatische Festhalten an einem bürgerfeindlichen Rentensystem? Ein Grund liegt darin, daß die politische Klasse nicht die Verfügungsgewalt über Rentenbeiträge in der Höhe von 200 Milliarden Euro pro Jahr aufgeben will. Die Herrscher über diese Geldströme haben Macht. Ein anderes Motiv ist weniger vordergründig: ein Kapitalbildungssystem schafft ein Volk von Kapitaleignern, das allmählich eine unternehmerfreundliche Haltung entwickeln könnte, ganz unabhängig von der sonstigen politischen Orientierung. Es wäre nicht mehr möglich, die heutige antikapitalistische Politik zu betreiben, da sie die wirtschaftlichen Interessen der Kapital besitzenden Bevölkerung verletzen würde.
Das umlagenfinanzierte Rentensystem ist ungerecht und ineffizient. Es ist unverzüglich abzuschaffen und durch ein Kapitalbildungssystem zu ersetzen. Die Rentenkapitalfonds sind von privaten Banken zu führen.
In Chile wurde während der Regierungszeit des Generals Augusto Pinochet ein vorbildliches kapitalgedecktes Rentensystem eingeführt. Seit dem 1. Mai 1981 kann jeder chilenische Arbeitnehmer bei einem Pensionsfonds seiner Wahl ein persönliches Rentensparkonto (RSK) einrichten, in das der Arbeitgeber monatlich 10% des Bruttoeinkommens einzahlt, wobei die Beitragsbemessungsgrenze bei einem Wert liegt, der 22.000 US-$ entspricht. Der Versicherte kann jederzeit sein RSK einem anderen Pensionsfonds übertragen, wodurch der Wettbewerb auf dem Fondsmarkt sichergestellt wird.
Über das RSK wird auch die Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit und Tod abgerechnet, für die der Versicherte 2,9% seines Einkommens als Prämie einzahlen muß. Aus diesen Mitteln werden die Witwen-, Waisen- und die Erwerbsunfähigkeitsrenten finanziert.
Die Beitragspflichtigen des bisherigen Umlageverfahrens durften frei entscheiden, ob sie bleiben oder in einen Pensionsfonds ihrer Wahl wechseln. Über 90% der Angehörigen des alten Systems entschieden sich für einen Übertritt zum Kapitaldeckungsverfahren.
Die im neuen System ausgezahlten Renten liegen um 50 - 100% über den Renten des alten Verfahrens. Die durchschnittliche Altersrente beträgt 78% des mittleren Einkommens der letzten 10 Jahre vor der Pensionierung. Die durchschnittliche Erwerbsunfähigkeitsrente beträgt 70% des Arbeitseinkommens.
Die Pensionsfonds haben seit ihrem Bestehen eine durchschnittliche Rendite von 12% pro Jahr erwirtschaftet. Sie verwalten ein Kapital von 30 Milliarden $, das sind 40% des chilenischen BIP. Die volkswirtschaftliche Sparrate von 25% ist weitaus höher als üblich, sie beträgt z. B. in den USA nur 4%. Dadurch wurden Investitionen ermöglicht, die vor der Reform unterblieben wären. Seit dem Systemwechsel wächst die chilenische Wirtschaft durchschnittlich um 7% pro Jahr (vorher 3%), die Arbeitslosenquote sank auf 5%.
Die Renten aus dem alten System müssen weiterhin ausbezahlt werden, obwohl nun die Rentenbeiträge in private Sparkonten gehen. Um die Altrenten zu finanzieren, nutzt man folgende Einnahmequellen: