Mehr Freiheit - weniger Staat

Wettbewerb ist unentbehrlich

"Wettbewerb ist schließlich immer ein Prozeß, in dem eine kleine Gruppe eine größere dazu zwingt, etwas zu tun, was ihr nicht gefällt, sei es, härter zu arbeiten, Gewohnheiten zu ändern oder ihrer Arbeit einen Grad von Aufmerksamkeit, fortwährender Zuwendung oder Regelmäßigkeit zu widmen, der ohne Wettbewerb nicht nötig wäre." Friedrich von Hayek

Die Bedeutung des Wettbewerbs
Buchpreisbindung
Zwangsmitgliedschaft in Kammern
Meisterzwang im Handwerk
Freie Berufe frei von Wettbewerb

Die Bedeutung des Wettbewerbs

Jede freie Gesellschaft beruht auf zwei Grundsätzen, die vom liberalen Staat zu garantieren sind:

  1. dem uneingeschränkten Recht der Bürger auf ihr Eigentum;
  2. dem unbehinderten Wettbewerb der Bürger in allen öffentlichen Lebensbereichen.
Das Privateigentum ist die Voraussetzung für die Leistungsmotivation der Menschen. Nur wenn man die Früchte der eigenen Arbeit selbst genießen kann, wird Leistung auch erbracht. Der Wettbewerb ist ein unentbehrliches Entdeckungsverfahren, das in einem Versuchs- und Irrtumsprozeß die in einer jeweiligen Situation optimale Lösung aufzeigt. Erst im Wettbewerb ergibt sich die tatsächliche Leistungshierarchie.

Aus diesen Gründen sind Eigentum und Wettbewerb die zentralen Forderungen des klassischen Liberalismus. Wann immer die Liberalen die Macht dazu hatten, haben sie Wettbewerbsschranken beseitigt, so zum Beispiel in Preußen zu Beginn des 19. Jahrhunderts, als durch die Reformer Stein und Hardenberg die Zünfte und Gilden abgeschafft wurden. Jede Wettbewerbsausweitung bewirkt einen Leistungansporn, der zu einem Produktivitätsanstieg und damit zu mehr Wohlstand für alle Bürger führt.

Trotz der offensichtlichen Vorteile des Wettbewerbs möchten viele Menschen ihn meiden. Dem klassischen Liberalismus wird immer wieder vorgeworfen, daß er einen halsabschneiderischen Konkurrenzkampf fördere. Nun ist der Wettbewerb immer unbequem, aber er ist der einzige Weg zu Fortschritt und Wohlstand. Im Markt entscheiden die Nachfrager durch ihre Kaufentscheidung, wer die Gewinner und Verlierer im Wettbewerb sind. Man kann nicht das im Kapitalismus erreichte materielle Wohlergehen haben, ohne dessen Voraussetzungen zu akzeptieren.

Im demokratischen Wohlfahrtsstaat besteht ein wesentlicher Teil der Politik darin, politische Günstlinge von den Zumutungen des Wettbewerbs zu befreien. Auf diese Weise können Politiker Wählerstimmen kaufen. Obwohl in Sonntagsreden der Wettbewerb beschworen wird, hat die herrschende politische Klasse den Wettbewerb in einer Vielzahl von Fällen eingeschränkt oder ganz abgeschafft, so z. B. durch:

Im politischen Machtkampf setzen sich die am besten organisierten Interessengruppen durch, die auf Kosten der weniger starken Teile der Bevölkerung Privilegien von den politischen Machthabern erhalten. So haben z. B. die Schornsteinfeger ihn ihrem vom Staat zugewiesenen Bezirk das Kehrmonopol. Es gibt ein Schornsteinfegergesetz aus den 1930er Jahren, das den 20.000 deutschen Schornsteinfegern, die offensichtlich eine sehr wirkungsvolle Lobbyarbeit leisten, jede Konkurrenz vom Leibe hält. Da auch Berufskollegen aus dem EU-Ausland auf deutschen Dächern nicht kehren dürfen, hat die EU-Kommission bereits 2003 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD eingeleitet, weil diese Monopolgewährung gegen den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU verstößt. Unter diesem Druck kann nun das bisherige Monopol nicht mehr voll aufrecht erhalten werden. Kehrbezirke sollen für 7 Jahre ausgeschrieben werden und Heizungseigentümer sollen frei entscheiden können, wem sie den Auftrag zum Fegen ihrer Anlagen geben wollen. Aber zuviel Freiheit darf nicht sein. Die Politiker lassen ihre Klientel nicht völlig im Stich. Der staatlich ernannte Bezirksschornsteinfeger soll überprüfen, ob sein Kollege aus dem freieren Teil der Wirtschaft sauber gearbeitet hat.

In den nächsten Abschnitten wollen wir einige Beispiele für Wettbewerbsbeschränkungen, die große wirtschaftliche Bedeutung haben, näher betrachten.

Buchpreisbindung

Seit 2002 gibt es in Deutschland ein Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG), das Verlagen nicht nur erlaubt, sondern ihnen sogar vorschreibt, die Preise ihrer Bücher festzusetzen. Kein Buchhändler darf diesen Preis unterschreiten. Selbst die Autoren der Bücher, die bei Lesungen oder Seminaren die eigenen Werke direkt an die Endabnehmer verkaufen, müssen den vorgeschriebenen Preis verlangen. Bei einem Verstoß gegen das BuchPrG können die Verlage Schadenersatz fordern. Sogenannte Preisbindungstreuhänder (PB-Treuhänder) überwachen die Einhaltung des BuchPrG. In der Praxis bedeutet das, daß die PB-Treuhänder bei jedem Anzeichen von Preiswettbewerb Abmahnungen versenden. BuchPrG § 9 Abs. 2 Ziff. 3 gibt ihnen dazu das Recht.

Die Ausschaltung des Wettbewerbs auf dem Buchmarkt hat zur Folge, daß viele Bücher, darunter vor allem die Best- und Longseller, erheblich teurer sind, als sie es unter Wettbewerbsbedingungen wären. Davon profitieren vor allem die Buchhändler, die sich einer hohen Handelsspanne erfreuen. Unter diesen Bedingungen können auch Buchläden existieren, die auf Grund niedriger Umsätze auf einem freien Markt nicht wettbewerbsfähig wären. Wenn jemand die Beratungsdienstleistung eines kleinen Buchhändlers nutzt, dann soll er dafür gemäß dem Verursacherprinzip einen kostendeckenden Buchpreis bezahlen. Es ist aber ungerecht, zum Beispiel die Kunden von Internet-Buchhändlern über erhöhte Preise zu einer Subventionierung von Buchhändlern zu zwingen, deren Leistungen sie nicht in Anspruch nehmen.

Profiteure der Buchpreisbindung sind auch die Liebhaber teurer Bücher, die in kleiner Auflage erscheinen. Die Buchpreisbindung erlaubt den Verlagen die Quersubventionierung dieser Titel durch gängige Bestseller. Das bedeutet, daß die Käufer von Trivialliteratur, die im Durchschnitt niedrige Einkommen haben, die Käufer aufwendiger Bücher, die üblicherweise zu den Besserverdienenden gehören, subventionieren. Auch auf diese Weise lohnt sich das politische Engagement von 68er-Studienräten und ähnlichen Freunden der Armen.

Vor 2002 gab es in Deutschland auch eine Buchpreisbindung, die aber eine privatrechtliche Preisabsprache innerhalb der Branche war. In diesem Sammelreverssystem, das bis auf das Jahr 1887 zurückgeht, war es einem Verlag früher freigestellt, seine Bücher durch Unterzeichnung des Sammelrevers preislich zu binden oder lediglich eine wenig verbindliche Preisempfehlung abzugeben. Durch das BuchPrG wurde die Lage erheblich verschlimmert, denn es zwingt alle Verlage, jedes ihrer Bücher und Buchsubstitute (Musiknoten, kartographische Produkte) zu einem Einheitspreis anzubieten, der vom Buchhandel nicht mehr unterschritten werden darf.

Die Befürworter der Buchpreisbindung behaupten, daß ein Buch kein Produkt wie jedes andere sei, sondern ein Kulturgut, das nicht vollständig den Gesetzen des Marktes ausgeliefert werden dürfe, da es auch eine nicht-ökonomische Funktion für die Gesellschaft besitze. Diese Behauptung trifft nicht zu, denn es gibt viele Kulturgüter, zum Beispiel aus dem Bereich von Musik und Film, die ganz ohne Wettbewerbsausschaltung im Markt ihr Publikum finden.

Die Buchpreisbindung zeigt, daß die Politiker mit zweierlei Maß messen. Einerseits gilt seit 1957 das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das Preisabsprachen von Unternehmen streng verbietet, siehe dazu unsere Seite über Monopole, andererseits gewährt man politisch bevorzugten Gruppen sogar das Recht eines Preisdiktats, siehe dazu das BuchPrG. Damit wird der Grundsatz, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein sollen, massiv verletzt und somit eine große Ungerechtigkeit begangen.

Zwangsmitgliedschaft in Kammern

Jedes Unternehmen muß einer Kammer angehören:

Den Kammern wurde ein weites Betätigungsfeld zugewiesen: sie sollen die Interessen der Wirtschaft gegenüber dem Staat vertreten, ihre Mitglieder beraten, berufliche Ausbildung und Weiterbildung betreiben, als Sachverständige tätig sein. Diese Bemühungen haben die Zwangsmitglieder durch Beiträge zu finanzieren, die von den Kammern festgelegt werden. Für große Unternehmen beträgt diese Zwangsgebühr rund 0,2% vom Gewinn, kleinere Unternehmen kommen etwas billiger davon, aber zahlen müssen alle.

Das Bundesverfassungsgericht hat in 2002 entschieden, daß die Zwangsmitgliedschaft rechtmäßig sei, weil die Kammern "...die Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft mit der Aufgabe, die Staatsorgane zu beraten" wahrnehmen. Kann es ein "Gesamtinteresse" geben, wenn ein Teil der Zwangsmitglieder der Meinung ist, daß ihre Interessen gerade nicht durch die Kammern vertreten werden? Rechtfertigt das Beratungsinteresse von "Staatsorganen" diese Zwangsausübung?

In einer pluralistischen Gesellschaft gibt es kein "Gesamtinteresse", weder der gesamten Wirtschaft, noch einzelner Wirtschaftszweige oder Berufsgruppen. Der Kammerzwang beruht auf der Vorstellung einer staatlich administrierten Wirtschaft, die nach politisch vorgegebenen Regeln jene Aufgaben erfüllt, die Obrigkeit und Tradition ihr zugewiesen haben. Wer so denkt, läßt erkennen, daß er die festgefügte statische Welt des Mittelalters einer wettbewerbsorientierten kapitalistischen Wirtschaft vorzieht. Die Kammern sind die direkten Nachfahren der mittelalterlichen Zünfte und Gilden, die ihren Mitgliedern bis ins Detail vorschrieben, was zu tun und zu lassen ist.

Die Zwangsmitgliedschaft verstößt auf eklatante Weise gegen die Vereinigungsfreiheit, die eine wesentliche Grundlage jeder freiheitlichen Gesellschaft ist. Wir benötigen keine berufsständische Gliederung der Wirtschaft, sondern freigewählte Interessenvertretungen, die auch in Konkurrenz zueinander um Mitglieder werben.

Meisterzwang im Handwerk

In Deutschland kann man viele handwerkliche Tätigkeiten als selbständiger Unternehmer nur ausüben, wenn man im jeweiligen Beruf die Meisterprüfung vor einer Handwerkskammer bestanden hat. Wenn die Meisterprüfung, poetisch "Großer Befähigungsnachweis" genannt, nicht die Zulassungsvoraussetzung für die Selbständigkeit im Handwerk wäre, würden sich circa 300.000 meisterbrieflose Handwerker als Unternehmer betätigen. Das wäre zwar gut für die Verbraucher, aber so viel Wettbewerb kann von den Handwerksfunktionären und ihren Beschützern in der Politik nicht ertragen werden.

"The essence of the power of a trade union is its power to restrict the number who may engage in a particular occupation." Milton Friedman

Die Handwerksverbände verhalten sich wie Gewerkschaften, die bestrebt sind, Außenstehende von der Arbeit in ihrem Bereich abzuhalten. Die Handwerkskammern sind sehr erfolgreich beim Aufspüren von selbständigen Handwerkern, denen der magische Meisterbrief fehlt. Diese unerwünschten Konkurrenten werden mit hohen Geldstrafen und Tätigkeitsverboten belegt.

Der Meisterzwang hat in Deutschland eine lange Tradition. Er wurde nach dem 2. Weltkrieg von den westlichen Besatzungsmächten abgeschafft, aber bereits 1953 von einer Bundesregierung wieder eingeführt, in der Ludwig Erhard Wirtschaftsminister war. Dieser Politiker trägt die Verantwortung für viele antiliberale Weichenstellungen in der Gründerzeit der BRD, siehe dazu unsere Seiten über Gewerkschaften und Rente.

Freie Berufe frei von Wettbewerb

Die 954.000 Freiberufler in Deutschland verteilen sich auf die folgenden Berufsgruppen (alle Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2007):

Außerdem arbeiten im freiberuflichen Bereich noch weitere 3 Millionen Menschen als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, mitarbeitende Familienangehörige und Auszubildende. Mit ihren insgesamt 4 Millionen Arbeitsplätzen haben die freien Berufe eine große Bedeutung innerhalb der Wirtschaft.

Die freien Berufe stehen in der Gunst der politisch Mächtigen, denn für sie ist der Wettbewerb weitgehend aufgehoben worden.

Die politische Klasse begründet diese Wettbewerbsbeschränkungen mit der Behauptung, das alles sei erforderlich, um die Qualität der freiberuflichen Dienstleistungen sicherzustellen. Nach dieser Auffassung sind die Verbraucher nicht in der Lage, selbst das Angebot der Freiberufler zu prüfen. Wie gut, daß es Politiker gibt, die uns die schwierigen Entscheidungen abnehmen. Dafür nehmen wir gerne in Kauf, daß in Deutschland die Preise erheblich höher sind als im unregulierten Ausland.

"Most of us, it is said, are ... incompetent and we must be protected against our own ignorance. This amounts to saying that we in our capacity as voters must protect ourselves in our capacity as consumers against our own ignorance." Milton Friedman

Wir wollen die Schädlichkeit der staatlichen Berufszulassung am Beispiel der Ärzte demonstrieren. Sie dürfen ihren Beruf nur praktizieren, wenn sie vom Staat, in Zusammenarbeit mit ärztlichen Interessenverbänden, dafür zugelassen wurden. Garantiert dieses Verfahren die Qualität, die wir uns von medizinischen Dienstleistern wünschen?

Noch in den 1950er-Jahren gab es in der Zahnmedizin sowohl den Zahnarzt als auch den Dentisten, der eine verkürzte Ausbildung durchlief. Die Patienten konnten entscheiden, an wen sie sich wenden wollten. Der Dentist war für viele einfache Fälle hervorragend ausgebildet und verrichtete seine Dienste zur vollen Zufriedenheit seiner Kunden. Außerdem war er billiger als ein Zahnarzt. In schwierigen Fällen konnte man immer noch einen Spezialisten aufsuchen, dessen knappe Ressourcen nicht von einfachen Behandlungen blockiert wurden. Auf Betreiben der Zahnärzte wurde die Ausbildung zum Dentisten eingestellt, obwohl es durchaus eine Nachfrage nach ihm gab. Dadurch haben die Zahnärzte zwar mehr Kunden, diese aber weniger Auswahl bei höheren Preisen.

Bei einer freien Berufsausübung in der Medizin würde sich ein differenzierteres Angebot herausbilden, als es heute besteht. Viele Dienstleister, die im gegenwärtigen System nur im Namen eines zugelassenen Arztes tätig sein können, würden sich selbständig machen. Die Ausbildung der Ärzte müßte sich stärker der Nachfrage anpassen. Neben einer kurzen Grundausbildung sind mehrere Stufen der Spezialausbildung vorstellbar. Die Nachfrager könnten dann entscheiden, an welchen Anbieter in dieser ärztlichen Hierarchie sie sich wenden wollen.

Es ist zu erwarten, daß sich die Ärzte in einem freien Gesundheitsmarkt ein Selbstbewertungssystem geben würden, das ihren Leistungsstand ausweist. Zusätzlich dazu könnten private Bewertungsagenturen die Ärzte beurteilen. Warum sollte man dem Urteil einer staatlichen Zulassungsstelle mehr vertrauen als der Bewertung, die ein privates Unternehmen vorgenommen hat? Ein Beamter wird bei Fehlentscheidungen weder entlassen noch hat er Einkommenseinbußen zu befürchten oder Schadenersatz zu leisten. Ganz im Gegenteil dazu ein privates Bewertungsunternehmen, dessen Existenz von der Zuverlässigkeit seiner Beurteilungen abhängt.

"I am myself persuaded that licensure has reduced both the quantity and quality of medical practice; that it has reduced the opportunities available to people who would like to be physicians, forcing them to pursue occupations they regard as less attractive; that it has forced the public to pay more for less satisfactory medical service, and that it has retarded technological development both in medicine itself and in the organization of medical practice. I conclude that licensure should be eliminated as a requirement for the practice of medicine." Milton Friedman

Die Wettbewerbsbeschränkungen zugunsten der freien Berufe haben dazu geführt, daß in Deutschland die Differenz zwischen Preisen und Kosten bei den freien Berufen 44% beträgt. Das ist erheblich mehr als in jedem anderen deutschen Wirtschaftszweig. Die Bevorzugung der freien Berufe führt zu einer politisch erzwungenen Umverteilung von Einkommen und Vermögen von den politisch diffusen Massen der Nachfrager freiberuflicher Dienstleistungen zu den hoch organisierten Gruppen der Freiberufler. In diesem System der Vorteilsgewährung und -annahme ist die politische Arbeit oft wichtiger und ertragreicher als die sachliche Arbeit im eigentlichen Beruf.

Vorherige Seite Startseite Nächste Seite